7 hartnäckige Fahrradmythen und was wirklich stimmt 0

Fahrrad Mythen

Mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, bedeutet für die einen, spannende Radtouren im Grünen zu unternehmen, für die anderen ist es der bequeme Pkw-Ersatz für die tägliche Fahrt zur Arbeit. Doch obwohl viele Deutsche regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs sind, ranken sich noch immer viele Mythen und falsche Annahmen rund um das beliebte Fortbewegungsmittel. Mit einigen hartnäckigen Fahrradmythen räumen wir mit diesem Artikel auf.

Mythos 1: Radwege müssen benutzt werden

Beginnen wir mit einem Mythos, der teilweise wahr ist. Von einem Radweg ist dann die Rede,Fahrrad Mythen Strasse wenn dieser durch ein rundes, blaues Schild mit weißem Fahrrad darauf abgebildet ist. Dies gilt auch dann, wenn darüber oder daneben Fußgänger abgebildet sind. Fehlt ein solches Schild, handelt es sich im rechtlichen Sinne nicht um einen Radweg, der somit auch nicht zwingend genutzt werden muss. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder bis zum achten bzw. zehnten Lebensjahr.

Mythos 2: Als Radfahrer darf man keine Musik hören

Stimmt nicht! Wie etwa beim Autofahren darf auch beim Radeln der Lieblingsmusik gelauscht werden. Ob dabei On-Ear- oder In-Ear-Kopfhörer oder gar keine Kopfhörer getragen werden, ist jedem selbst überlassen. Jeder Radfahrer sollte sich jedoch bewusst sein, dass das Radfahren mit Musik eine Ablenkung darstellen und somit im Straßenverkehr potenziell gefährlich werden kann. Solange die Umgebung nicht völlig ausgeblendet und Warnsignale wie Hupen, Blaulichter & Co. wahrgenommen werden, spricht nichts gegen den Musikgenuss beim Fahrradfahren.

Mythos 3: Für Radfahrer gelten keine Tempolimits

Das mag bei dem ein oder anderen Rennradfahrer den Eindruck machen, ist jedoch falsch. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten automatisch für jeden Verkehrsteilnehmer. Eine steile Straße bergab mit mehr als 30 km/h zu fahren, obwohl maximal 30 erlaubt sind, ist daher untersagt. Ungeachtet davon sollte das Fahrrad in jeder Situation zu kontrollieren sein, weshalb sich die Frage nach einem Oberlimit für Fahrrad gar nicht erst stellt.

Mythos 4: Nebeneinander fahren ist tabu

Klares Nein! Tatsächlich gibt es kein Gesetz, dass es zwei Radlern verbieten würde, nebeneinander zuFahrrad Mythen nebeinander fahren. Solange der fließende Verkehr nicht behindert oder gar gefährdet wird, können Radler die Möglichkeit nutzen, nebeneinander statt hintereinander in die Pedale zu treten. Eine Ausnahme zugunsten der Fahrradfahrer stellt die in Deutschland immer häufiger anzutreffende Fahrradstraße dar. Denn hier dürfen zwei Fahrräder auch dann nebeneinander fahren, wenn sich von hinten ein Auto nähert. Auf www.huka-bikes.de gibt es spezielle Parallel-Tandems, auf denen die Fahrer nebeneinander sitzen und somit auch problemlos am Straßenverkehr teilnehmen können.

Mythos 5: Radfahren bedroht die männliche Potenz

Dies ist zwar in der Theorie nicht auszuschließen, dürfte jedoch in der Praxis kaum von Belang sein. Hintergrund ist, dass durch das Sitzen auf dem Sattel derart großer Druck ausgeübt wird, dass dies zu erektiler Dysfunktion führen kann. Laut der Harvard Medical School besteht dieses Risiko zwar, sollte jedoch niemanden vom Radfahren abhalten. Denn bevor es zu ernsthaften Potenzproblemen kommt, würden die betroffenen Stellen taub werden und kribbeln, sodass einer gesundheitlichen Gefahr rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.

Mythos 6: Radwege gelten immer für beide Richtungen

Stimmt nicht. Entscheidend ist die Beschilderung. Ist diese in beiden Richtungen angebracht, darf derFahrrad Mythen Radweg Radweg parallel in beide Richtungen befahren werden. Steht die Beschilderung hingegen nur an einem Ende des gekennzeichneten Weges, dürfen Radfahrer diesen nur in eben jene Richtung benutzen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn beiderseits der Straße separate Radwege eingerichtet wurden.

Mythos 7: Am Zebrastreifen haben Radler Vorfahrt

Nein! An Fußgängerüberwegen, auch bekannt als Zebrastreifen, haben Passanten Vorrang. Die Benutzung von Zebrastreifen durch Radfahrer ist deswegen jedoch keinesfalls verboten. Allerdings müssen Radfahrer, die im Begriff sind, den Zebrastreifen fahrend zu überqueren, ggf. erst den Autoverkehr vorlassen. Für Privilegien, die sonst nur Fußgänger genießen, muss der Radler absteigen und schieben.

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